Das immissionsschutzrechtliche Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG setzt den rechtlichen Rahmen für Anlagen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV unterliegen.

Ziel der Antragsunterlagen ist es, der genehmigungsführenden Behörde eine hinreichende Beurteilung über das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG zu ermöglichen.

Die ggf. bzw. in Abhängigkeit des konkreten Vorhabens erforderlichen Leistungen lassen sich wie nachstehend beschrieben konkretisieren, wobei die jeweiligen Teilbereiche in der Praxis fließende Übergänge aufweisen:

Projektierung des Vorhabens

  1. Konkretisierung der genehmigungsrechtlichen Einordnung des Vorhabens und der für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse etc. auf Basis der vorliegenden Vorplanung.
  2. Feststellung/Abschätzung des aus dem Antragsverfahren und der erforderlichen Genehmigungen, erforderlicher Fachgutachten sowie des resultierenden Zeitrahmens. Untergliederung des Vorhabens in relevante Teilschritte bis zur Genehmigung bzw. Erteilung des Bescheides.
  3. Erörterung möglicher Konfliktpotentiale z. B. im Hinblick auf resultierende Umweltauswirkungen oder sonstige Genehmigungserfordernisse. Zeigen sich relevante Konfliktpotentiale an, empfiehlt sich u. U. die Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit Fokus auf die jeweiligen Konfliktpotentiale und entsprechenden Lösungsansätzen.
  4. Vorstellung des Vorhabens bei der genehmigungsführenden Behörde z. B. im Rahmen einer Antragskonferenz (§ 2 Abs. 2 9. BImSchV) und/oder auch im Zuge eines „Scoping“-Termins bei UVP-pflichtigen Vorhaben (§ 2a 9. BImSchV) einschließlich Vorlage einer Unterlage zur Antragskonferenz oder auch einer „Scoping“-Unterlage, die der Behörde eine hinreichende Einschätzung zu dem Vorhaben ermöglicht bzw. diese in Ihrer gesetzlich vorgesehenen Beratungsfunktion unterstützt.

Zusammenstellung der Antragsunterlagen

  1. Festlegung der erforderlichen Inhalte der Antragsunterlagen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Behörden und den beteiligten Fachplanern sowie Gutachtern.
  2. Zusammenstellung der für das jeweilige Genehmigungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen unter Beachtung der ggf. landesspezifisch vorliegenden Formularsätze und Hinweise zum Antragsverfahren oder auch auf Grundlage eines formlosen Antrags.
  3. Koordinierung der erforderlichen Inhalte mit dem Auftraggeber, den Fachplanern und Gutachtern insbesondere auch unter Beachtung der Konsistenz der Inhalte mit der fortführenden Projektplanung und den zeitlichen Zielsetzungen.
  4. Fertigstellung der analogen und digitalen Antragsunterlagen für die genehmigungsführende Behörde.

Genehmigungsphase

  1. Koordinierung und Ergänzung ggf. resultierender Nachforderungen zu den Antragsunterlagen insbesondere auch unter Beachtung der Konsistenz bei Anpassungen mit den übrigen Inhalten der Antragsunterlagen und Koordination und/oder Fertigstellung der ggf. erforderlichen Revisionsunterlagen.
  2. Prüfung des Genehmigungsbescheides unter Beachtung des Antragsgegenstandes und Darstellung der aus den jeweiligen Auflagen resultierenden Konsequenzen, Bedingungen und Pflichten für den Antragssteller. Ggf. Ausarbeitung von Auflagenvorschlägen in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Behörde.

Wir freuen uns, Sie im Rahmen Ihres Vorhabens in den vorgenannten Leistungsbildern unterstützen zu können. Sei es im Rahmen einer vollumfänglichen Betreuung des Vorhabens oder auch in unterstützender Form für ihr betriebsinternes Projektmanagement.

Wir freuen uns zudem Sie integral im Rahmen des Antragsverfahrens bei einer Vielzahl ggf. erforderlicher Gutachten unterstützen zu können.