Insbesondere bei der mechanischen Beanspruchung von asbesthaltigem Material oder von künstlichen Mineralfasern (KMF) können Asbestfasern oder KMF freigesetzt werden. Fasern, die gewisse Eigenschaften im Hinblick auf ihre Kubatur aufweisen, haben in Abhängigkeit zu ihrer Biopersistenz kanzerogene Eigenschaften (kritische Fasern bzw. WHO-Fasern).

Asbestfasern weisen als Mineral eine naturgemäß hohe Biobeständigkeit auf. KMF werden im Hinblick auf ihre Biobeständigkeit einer toxikologischen Bewertung unterzogen. Bei einer hinreichenden biolöslichkeit werden die KMF mit dem RAL-Gütezeichen versehen.

Beispielsweise bei dem Einbau von asbesthaltigen Abfällen oder auch Abfällen die KMF ohne RAL-Gütezeichen enthalten in Deponien, können kritische Fasern bzw. WHO-Fasern über den Luftpfad freigesetzt werden. Hier kann auf Grundlage der Durchsatzmenge sowie unter Berücksichtigung ggf. auftretender Störfälle eine abschätzende Quantifizierung der Auftretenden Faseremissionen und der hieraus resultierenden Faserimmissionen über den Luftpfad und eine Bewertung der ermittelten Faserimmissionen anhand von Beurteilungswerten erfolgen.

Im Zuge der Deponierung der asbest- und KMF-haltigen Abfälle treten bis zum Abschluss der Deponie durch Niederschläge Sickerwässer auf. Hier erfolgt eine abschätzende Quantifizierung der über das Sickerwasser zu erwartenden Fasereinträge in die nachfolgenden Kompartimente (z. B. Kläranlage) und eine entsprechende Beurteilung dieser Fasereinträge.